Dein Lernziel: Du trennst eine beobachtete Tatsache von ihrer Erklärung und erkennst, wann eine mögliche Erklärung als Gewissheit ausgegeben wird.
Die folgenden Situationen und Dialoge sind fiktive Lernfälle. Öffne die Rückmeldungen nach deiner eigenen Bearbeitung. Die offenen Aufgaben kannst du für dich oder auf Papier beantworten.
Textgrundlage, Übersetzung und Zitierweise
Wir zitieren Aristoteles’ Rhetorik in drei Büchern nach der deutschen Übersetzung von Heinrich Knebel: Aristoteles Rhetorik. Übersetzt und erläutert. Stuttgart: P. Balz’sche Buchhandlung, 1838.
Für dieses Modul wurden die Druckseiten 12–14, 17 und 19–20 am Scan des Exemplars der Bayerischen Staatsbibliothek geprüft. Die digitale Bereitstellung erfolgt unter der Kennung 10234855bsb. Angegeben werden die gedruckten Seitenzahlen, nicht die um 14 höheren PDF-Seitenzahlen dieser Scanfolge.
Die Bekker-Angaben (ausgabenübergreifende Stellenzählung nach Seite, Spalte und gegebenenfalls Zeile) ergänzen die Druckseiten. Beispiel: 1356a bezeichnet die Seite 1356, linke Spalte; eine anschließende Zahl bezeichnet eine Zeile.
Zur Textgrundlage der Übersetzung: Das Vorwort nennt Bekkers griechische Textausgabe und die Scholiensammlung von Brandis (Sammlung überlieferter Erläuterungen). Knebels Einleitung nennt außerdem den Kommentar von Petrus Victorius und erläutert die Benutzung weiterer Übersetzungen. Daraus ergibt sich keine ausschließlich auf eine bestimmte Handschrift zurückführbare Überlieferungslinie. Der Kurs beansprucht keine eigene Rekonstruktion des griechischen Textes.
In den kurzen Zitatauszügen bleiben Wortlaut und historische Rechtschreibung erhalten. Rein drucktechnische Zeilenumbrüche, Worttrennungen am Zeilenende und Sperrsatz werden nicht nachgebildet; das lange Fraktur-s wird als gewöhnliches s wiedergegeben. Begriffserklärungen stehen außerhalb des Zitats. Die Zitate sind ausdrücklich ausgewählte Ausschnitte, nicht vollständige Kapitelübersetzungen.
Digitalisat: https://archive.org/details/10234855bsb
Schritt 1 von 5: Zwei Tage ohne Antwort
Du hast einem Bekannten einen Vorschlag geschickt. Zwei Tage später liegt noch keine Antwort vor.
Du denkst:
„Er hat kein Interesse. Sonst hätte er geantwortet.“
Deine Aufgabe: Schreibe getrennt auf, was du sicher weißt und was du daraus schließt.
Rückmeldung – aufklappen
Fest steht im Übungsfall: Bis jetzt ist bei dir keine Antwort eingegangen.
Dein Schluss lautet: Der Bekannte hat kein Interesse.
Der Schluss kann zutreffen. Er ist durch das Ausbleiben der Antwort allein aber nicht zwingend bewiesen. Andere Erklärungen wären möglich: Er hat die Nachricht übersehen, wollte später antworten oder braucht noch Zeit. Keine dieser Möglichkeiten ist damit bereits als tatsächlicher Grund festgestellt.
Schritt 2 von 5: Die Annahme hinter dem Schluss
Dein Gedanke setzt voraus:
„Wer Interesse hat, antwortet innerhalb von zwei Tagen.“
Denkfrage: Ist diese Voraussetzung in unserem Fall als ausnahmslos gültige Regel bekannt?
Rückmeldung – aufklappen
Nein. Der Fall enthält keine entsprechende Vereinbarung und keinen Nachweis einer solchen Regel.
Selbst wenn jemand gewöhnlich schnell antwortet, ist „gewöhnlich“ nicht dasselbe wie „ausnahmslos“. Eine ungewöhnliche Verzögerung kann ein Anlass zum Nachfragen sein. Sie macht eine bestimmte Erklärung noch nicht notwendig wahr.
Dabei geht es nicht darum, jede Einschätzung zu vermeiden. Es geht darum, ihre Sicherheit passend auszudrücken.
Schritt 3 von 5: Bei Aristoteles nachlesen
Aristoteles behandelt Wahrscheinlichkeiten und Zeichen als Grundlagen rhetorischer Schlüsse. Knebel verwendet dafür unter anderem den Ausdruck Wahrzeichen (hier: ein Anzeichen, nicht ein bekanntes Bauwerk).
Über ein bestimmtes, nicht zwingend beweisendes Zeichen schreibt er:
„Das ist nun zwar ein Wahrzeichen, aber ein widerlegbares, wenn auch das Gesagte wahr ist; denn es läßt sich kein Schluß daraus bilden.“
Fundstelle: Rhetorik I 2, 1357b; Knebel 1838, Druckseite 17.
Der Satz bezieht sich im Original auf den Versuch, von einem weisen und gerechten Einzelnen auf die Gerechtigkeit der Weisen im Allgemeinen zu schließen. Die zutreffende Beobachtung des Einzelfalls macht die allgemeine Behauptung nicht zwingend.
Unsere Erklärung: Eine wahre Ausgangsbeobachtung kann mit einem unzureichend begründeten Schluss verbunden werden. Deshalb prüfen wir nicht nur, ob eine Beobachtung stimmt, sondern auch, ob sie die behauptete Folgerung trägt.
Die Nachricht ohne Antwort ist unser eigener Fall für dieselbe Prüfaufgabe. Sie ist kein Beispiel aus Aristoteles’ Text.
Schritt 4 von 5: Formuliere mit passender Sicherheit
Neuer Übungsfall: Für eine Veranstaltung sind zehn Tage vor Anmeldeschluss weniger Anmeldungen eingegangen als zum selben Zeitpunkt im Vorjahr. Weitere Informationen hast du nicht.
Eine Person sagt:
„Die Veranstaltung interessiert niemanden mehr. Wir können sie absagen.“
Deine Aufgabe: Schreibe eine Fassung, die Beobachtung und offene Erklärung trennt.
Eine mögliche Antwort – aufklappen
„Zehn Tage vor Anmeldeschluss liegen weniger Anmeldungen vor als zum selben Zeitpunkt im Vorjahr. Daraus allein wissen wir noch nicht, weshalb das so ist oder wie viele Anmeldungen bis zum Schluss eingehen. Für eine Absage brauchen wir außerdem eine Entscheidungsgrundlage, etwa die erforderliche Mindestteilnehmerzahl.“
Die Antwort erklärt die schwächere Nachfrage nicht weg. Sie begrenzt lediglich das, was die vorhandene Beobachtung bereits beweist.
Schritt 5 von 5: Was du mitnimmst
Zwischen „Das habe ich beobachtet“ und „Deshalb muss es so sein“ kann ein ungeprüfter Gedankenschritt liegen.
Selbstprüfung: Könnte dieselbe Beobachtung auch dann vorliegen, wenn deine Erklärung nicht zutrifft?
Wenn ja, hast du zumindest noch keinen zwingenden Beweis für genau diese Erklärung.
Merksatz des Kurses: Eine wahre Beobachtung macht nicht jeden Schluss wahr.
Quellennachweis: Aristoteles, Rhetorik I 2, 1357a–1357b, besonders die Zeichenlehre in 1357b; Heinrich Knebel, Stuttgart 1838, für den zitierten Abschnitt S. 17.